Mehr Anerkennung für die Erziehungsarbeit der Mütter

Ab heute tritt das neue Rentenpaket und damit auch die Mütterrente in Kraft – MdB Gudrun Zollner: „Weiteren Schritt in Richtung finanzieller Gleichberechtigung gemacht“.

 

Der heutige erste Juli bringt für das deutsche Rentensystem viele Neuerungen – vor allem für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Mit der Mütterrente stehen ihnen nun auch höhere Bezüge im Alter zu. Eine absolut angebrachte Anerkennung, findet die CSUBundestagsabgeordnete Gudrun Zollner, die auch Landesschriftführerin der Frauen-Union Bayern ist: „In der Frauen-Union haben wir bereits seit 2008 für die Einführung der Mütterrente gekämpft. Jetzt bin ich natürlich glücklich, dass es sich am Ende gelohnt hat.“ Für Mütter und Väter, die ab 1. Juli 2014 in Rente gehen, wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder auf zwei Jahre verlängert. Damit wird die Gerechtigkeitslücke im Verhältnis zu Geburten nach 1992 ein Stückweit geschlossen.

Diejenigen, die schon vor dem 01. Juli 2014 eine Rente bezogen haben, erhalten einen Zuschlag in derselben Höhe. Dies wird von der Rentenversicherung automatisch bearbeitet und eine neue Antragstellung ist somit nicht erforderlich. Bei denjenigen Berechtigten, die nach dem 1. Juli 2014 in Ruhestand gehen, kommt es im Westen zu einer Erhöhung der monatlichen Rente um rund 28,61 Euro je Kind. Im Osten sind es rund 26,39 Euro. „Durch diese finanzielle Verbesserung wird nun die Gerechtigkeitslücke endlich annährend geschlossen. Auch diese Mütter haben durch ihre Erziehungsleistung in die Zukunft unseres Landes investiert.“ Es sei das Herzstück dieser Rentenreform, ohne das der Generationenvertrag und damit auch das Rentensystem unhaltbar wären, so die Wallersdorfer Abgeordnete.

Zurück