Der Mindestlohn wird keine Nachteile für Sport und Ehrenamt bedeuten
Mit einer Erklärung stellten in dieser Woche die CDU/CSU-Mitglieder des Sportausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales klar, dass der Mindestlohn, der am Donnerstag vom Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde, keinesfalls Sport und Ehrenamt gefährden wird. Ebenfalls mit beteiligt: Die Wallersdorfer Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner, die in diesem Bereich ihre jahrzehntelange Erfahrung als Sportvereins-vorsitzende einbringen konnte.
"Die Koalitions-Fraktionen sind mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen nicht unter dieses Gesetz fallen. Von einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG ist immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Liegt diese Voraussetzung vor, sind auch Aufwandsentschädigungen für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Höhe, unschädlich. Auch Amateur- und Vertragssportler fallen nicht unter den Arbeitnehmer-Begriff, wenn ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen.
„Ich freue mich sehr, dass wir diese Ausnahmen beschließen konnten, denn unsere Sportvereine und die vielen Ehrenamtlichen erfüllen eine ungemein wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft.“