Debatte im Bundestag zur Frauenquote:
Für die Frauen - Für die Firmen
Noch immer sind Frauen in den Topetagen der Wirtschaft deutlich unterrepräsentiert. Das ist seit langem bekannt und wurde kürzlich durch die Zahlen des Managerinnenbarometers 2015 noch einmal untermauert. Neben der Wirtschaft haben Frauen es aber auch in der Bundesverwaltung nicht immer leicht, in Führungspositionen zu gelangen. Ziel ist es daher, mit einer gesetzlichen Regelung mehr Frauen in leitende Positionen in der Privatwirtschaft sowie in der Bundesverwaltung zu bringen. Dies betonte MdB Gudrun Zollner, zuständige Berichterstatterin der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag für dieses Thema, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Parlament.
Der Gesetzentwurf sieht eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor. Diese Quote soll ab 2016 umgesetzt werden. Betroffen sind davon 108 Unternehmen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Betroffen sind davon etwa 3 500 Unternehmen.
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent greifen. Diese soll ab 2018 auf 50 Prozent erhöht werden. Außerdem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen sei es nun wichtig, darauf zu achten, dass das Gesetz verfassungs- und europarechtskonform sei und die Interessen der Wirtschaft beinhalte, ohne dass das Ziel des Gesetzes in Frage gestellt werde, so Zollner. „Das bedeutet auch, dass wir darauf achten müssen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Bürokratie auf das wirklich Notwendige zu beschränken“, betonte die Abgeordnete.
Gudrun Zollner verwies in ihrer Plenarrede außerdem darauf, dass die Quotenregelung nur einer von mehreren Bausteinen sein kann, um Frauen bessere Aufstiegschancen zu ermöglichen. „Daneben müssen auch die Rahmenbedingen stimmen“, so Zollner. Diese reichen von einer verlässlichen Kinderbetreuung über Nachmittagsbetreuung in Schulen bis hin zu qualitativen Pflegeeinrichtungen und flexiblen Arbeitszeitmodellen.
„Das Gesetz sollte ein Türöffner für Frauen sein“, betonte Zollner abschließend. „Wenn Frauen in Spitzenfunktionen hoffentlich einmal zum Alltag gehören, wird eine Quotenregelung dann eines Tages überflüssig.“