Biomasse bleibt Eckpfeiler der Energiewende
Das Bundeskabinett hat am 8. April den Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner:
„Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schafft den notwendigen Rahmen, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu steigern. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein gesetzlicher Ausbaupfad für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien verankert wird. Auch wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker auf die kostengünstigen Technologien konzentriert.
Hervorzuheben ist, dass wir im Bereich Biomasse Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf erreichen konnten. Biogas muss als verlässlich nachwachsender Energieträger auch künftig seinen Platz im Energiemix der Zukunft behalten. Hierzu muss weiterhin eine wirtschaft¬liche Nutzung dieser Technologie ermöglicht werden. So darf die Förderung nicht zu stark begrenzt werden. Auch muss der Bestands- und Vertrauensschutz gewährleistet sein. Wir dürfen bei den nötigen Reformen jedoch nicht das Vertrauen derer missbrauchen, die ihre Finanzierung auf die bisherigen Förderregelungen aufgebaut haben.
Wir werden den Gesetzentwurf jetzt im Parlament beraten. In einigen Punkten gibt es noch Gesprächsbedarf. Hierzu zählen neben der Biomasse auch die Bereiche Eigenverbrauch und die für Bayern ebenfalls wichtige Wasserkraft. Wir werden uns dafür einsetzen, hier zu vertretbaren Lösungen zu kommen.“