Wichtiger Schritt zur Armutsvermeidung: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird ausgeweitet

Die Berichterstatterin der Unionsfraktion im Bundestag, MdB Gudrun Zollner, zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs

Frauen, die 90 Prozent aller Alleinerziehenden stellen, können auf bessere staatliche Unterstützung bauen, wenn der Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. (Foto: S. Kobold/Fotalia)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 16. februar 2017,  in erster Lesung die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) debattiert. Dazu erklärt die für den Unterhaltsvorschuss zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Gudrun Zollner: „Ich begrüße ausdrücklich, dass damit die gesetzlichen Regelungen endlich an die Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden angepasst werden. Der Unterhaltsvorschuss würde damit, falls die Zahlung vom Partner ausbleibt, für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Begrenzung vom Staat vorgestreckt.“

Drei Viertel aller Alleinerziehenden fehlt Unterhalt

Hintergrund: Drei Viertel aller Alleinerziehenden, darunter 90 Prozent Frauen, erhalten Unterhalt entweder gar nicht oder verspätet bzw. in zu geringer Höhe. Die Folge: Viele Alleinerziehenden müssen deshalb Sozialleistungen beantragen. Gudrun Zollner: „Das neue UVG soll verhindern, dass die Betroffenen in die Armut abrutschen.“ Klargestellt ist in dem Gesetzentwurf auch, dass die Jugendämter bei säumigen Unterhaltszahlungen die im Mahnverfahren erwirkten Titel nun vor anderen Gläubigern vollstrecken lassen können. Den säumigen Unterhaltszahlern bleibt lediglich der nötige Selbstbehalt.

Möglich wurde das neue Unterhaltsvorschussgesetz nach Verhandlungen mit den Bundesländern und den Kommunen: SPD-Familienministerin Manuela Schwesig hat inzwischen eingelenkt und ist deren Wünschen zur Finanzierung und Umsetzung entgegen gekommen. Ein erster Gesetzesentwurf Ende 2016 hatte dies noch nicht berücksichtigt und für die Zeitverzögerung gesorgt. Der Bund übernimmt 40 Prozent der Kosten und gibt Ländern und Kommunen bis zum 1. Juli Zeit, das neue UVG umzusetzen. „Der ausgehandelte Kompromiss ist der Mühe wert, denn das letzte, was die CDU/CSU-Fraktion will, sind einerseits frustrierte Alleinerziehende, die Monate lang auf die Bearbeitung warten müssen, und andererseits überlastete Mitarbeiter in den Verwaltungen“, betont die CSU-Politikerin.

Ehemalige Partner werden finanziell hängen gelassen

Es sei schlimm genug, so Gudrun Zollner, die auch Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern ist, dass so viele Unterhaltspflichtige Verantwortung für die Kinder ablehnten und ihre ehemaligen Partnerinnen und Partner finanziell hängen ließen. Nun aber könne man den Betroffenen wenigstens bei der Bewältigung des ohnehin schwierigen Alltages besser helfen. Nach der ersten Lesung geht der Gesetzentwurf nun ins parlamentarische Verfahren.

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