Steuervorteil für Autogas verlängert

Treffen mit der stellv. Bezirksvorsitzenden der Mittelstands-Union Niederbayern, Gudrun Zollner, MdB

Freuen sich, dass der Steuervorteil für Autogas erhalten bleibt (v.l.): Techn. Leiter Josef Hartl, Fahrer Lukas Mateyka, MdB Gudrun Zollner, Fritz Gößwein und Tankstelleninhaber Leonhard Sommer. (Foto: Wiese)

Der Bundestag hat beschlossen, die Steuerbegünstigung für den Kraftstoff Autogas bis einschließlich 2022 zu verlängern. Die niederbayerische CSU-Bundestagsabgeordnete  Gudrun Zollner unterstützte dieses Anliegen.

Hintergrund: Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Steuervergünstigung für LPG eingebracht.  Ein Brief von Fritz Gößwein, Bundesvorstandsmitglied im Deutschen Verband Flüssiggas, machte die Bundestagsabgeordnete auf diese Problematik aufmerksam. Denn Gudrun Zollner ist ehemalige selbstständige Transportunternehmerin und zudem in der Mittelstandsunion sowie dem Parlamentskreis Mittelstand ihrer Fraktion engagiert.

Der Einsatz hat sich gelohnt

Gemeinsam mit dem verkehrspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange, setzte sich Gudrun Zollner anschließend für eine Fortsetzung der Steuerbegünstigung ein. Diese wird zwar jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen werden, doch erst im Jahr 2023 wird der reguläre Steuersatz fällig.

„Einfach zu sagen ‚Diesel weg, Elektro her‘ funktioniert nicht. Es gibt auch andere Möglichkeiten für umweltbewusstes Fahren und Flüssiggas gehört eindeutig dazu", so Gudrun Zollner. Beim Treffen der Bundestagsabgeordneten mit Fritz Gößwein an der Stadler-Tankstelle in Landau, die wie über 280 andere von Gößwein-Gas beliefert wird, betonte deren Besitzer Leonhard Sommer, wie wichtig Autogas mit seinem gut ausgebauten Versorgungsnetz mittelfristig für umweltschonenden Verkehr sei.

Autogas hat die geringere Umweltbelastung

Die geringe Umweltbelastung gegenüber konventionellen Kraftstoffen hob auch der Deutsche Verband Flüssiggas im Rahmen seiner Anhörung im Bundestag hervor: Im Vergleich zu Benzin entstünden beim Verbrennen von Autogas gut 21% weniger CO2 pro Energieeinheit, bei Diesel liegt dieser Wert sogar bei 23%. Außerdem seien die Klimaziele im Verkehrssektor ohne Flüssiggas, das auch bei Feinstaub- und Stickoxidausstoß gut abschneidet, nicht umzusetzen.

Dank des gemeinsamen Einsatzes für die Verlängerung des LPG-Steuervorteils profitieren jetzt nicht nur alle Fahrerinnen und Fahrer von Autogas-Fahrzeugen durch weiterhin sehr wirtschaftliche Preise, auch für Investitionen in die zukunftsorientierte Technik besteht nun Planungssicherheit.

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