Mehr Anerkennung für die Erziehungsarbeit der Mütter

Ab heute tritt das neue Rentenpaket und damit auch die Mütterrente in Kraft – MdB Gudrun Zollner:
„Weiteren Schritt in Richtung finanzieller Gleichberechtigung gemacht“.

 

Der heutige erste Juli bringt für das deutsche Rentensystem viele Neuerungen – vor allem für
Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Mit der Mütterrente stehen ihnen nun auch
höhere Bezüge im Alter zu. Eine absolut angebrachte Anerkennung, findet die CSUBundestagsabgeordnete
Gudrun Zollner, die auch Landesschriftführerin der Frauen-Union
Bayern ist: „In der Frauen-Union haben wir bereits seit 2008 für die Einführung der Mütterrente
gekämpft. Jetzt bin ich natürlich glücklich, dass es sich am Ende gelohnt hat.“
Für Mütter und Väter, die ab 1. Juli 2014 in Rente gehen, wird die Kindererziehungszeit für vor
1992 geborene Kinder auf zwei Jahre verlängert. Damit wird die Gerechtigkeitslücke im
Verhältnis zu Geburten nach 1992 ein Stückweit geschlossen.

Diejenigen, die schon vor dem 01. Juli 2014 eine Rente bezogen haben, erhalten einen
Zuschlag in derselben Höhe. Dies wird von der Rentenversicherung automatisch bearbeitet
und eine neue Antragstellung ist somit nicht erforderlich. Bei denjenigen Berechtigten, die nach
dem 1. Juli 2014 in Ruhestand gehen, kommt es im Westen zu einer Erhöhung der
monatlichen Rente um rund 28,61 Euro je Kind. Im Osten sind es rund 26,39 Euro.
„Durch diese finanzielle Verbesserung wird nun die Gerechtigkeitslücke endlich annährend
geschlossen. Auch diese Mütter haben durch ihre Erziehungsleistung in die Zukunft unseres
Landes investiert.“ Es sei das Herzstück dieser Rentenreform, ohne das der
Generationenvertrag und damit auch das Rentensystem unhaltbar wären, so dieWallersdorfer
Abgeordnete.

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