Löhne werden für Frauen durchschaubarer

Die Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern, Gudrun Zollner, MdB, begrüßt das Gesetz für mehr Transparenz bei den Entgeltstrukturen

MdB Gudrun Zollner (M.) mit MdB Karl Holmeier sowie Handwerks-Präsident Dr. Georg Haber (4.v.r.), Hauptgeschäftsführer Toni Hinterdobler (l.) und den stell. Hauptgeschäftsführern Hans Schmidt (2.v.l.) und JJürgen Kilger (4.v.r.).

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt leider noch nicht für alle Frauen, noch immer gibt es eine bereinigte Lohnlücke von sieben Prozent zu Männern – bei gleicher formaler Qualifikation und gleichen Merkmalen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2017,  ein Gesetz beschlossen, das mehr Transparenz bei den Entgeltstrukturen fördern will. Die Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern, MdB Gudrun Zollner, begrüßt dies ausdrücklich: „Das ist eine echte Verbesserung für Frauen und verhindert gleichzeitig, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen darunter leiden.“

Darum geht es: Frauen sollen die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob ihr Lohn bzw. ihr Gehalt tatsächlich angemessen ist. Bislang gab es dazu kein geeignetes Instrument. „Das liegt mit diesem Gesetz nun vor. Er gibt Frauen die Möglichkeit, entsprechende Auskünfte zu bekommen, ohne das gleichzeitig die Firmen mit unnötigen Verfahren und Berichten belastet werden“, freut sich Gudrun Zollner. Sie ist Mitglied im federführenden Bundestagsausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Gleichzeitig Stärkung der Sozialpartnerschaft

Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist, dass Frauen das Durchschnittsgehalt von mindestens sechs Männern aus einer Gruppe mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit erfragen können. Damit Betriebe dies leisten können und die Anonymität gewahrt bleibt, gilt dies erst ab 200 Beschäftigten. Wo es einen Betriebsrat gibt, sollen sich die Frauen an diesen wenden – der Betriebsrat holt die Einkunft dann stellvertretend ein. Wo Tarifverträge gelten oder angewendet werden, ist die jeweilige Eingruppierung maßgeblich. Gleichzeitig wird damit auch die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften gestärkt.

Damit aus einer Lohnlücke im Alter keine Rentenlücke wird

Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Alterssicherung für Frauen – diese ist nämlich eng mit einer gerechten Entlohnung verknüpft. Gudrun Zollner: „Aus einer Lohnlücke wird im Alter eine Rentenlücke, die das Risiko auf Altersarmut erhöht.“ Dem könne nun entgegen gewirkt werden.

Die FU-Bezirksvorsitzende ist sich natürlich bewusst, dass mit dem neuen Gesetz nicht alle Lohnlücken restlos geschlossen werden können. Dies sei eine komplexe Aufgabe der ganzen Gesellschaft. „Lohngerechtigkeit war und ist eine zentrale Forderung der Frauen-Union. Mit diesem Gesetz wird deutlich, dass Lohngerechtigkeit eine Selbstverständlichkeit sein muss und von Frauen verbindlich eingefordert werden kann. Durch den Gesetzescharakter erhält das Thema endlich ein sehr viel höheres Gewicht“, so Gudrun Zollner abschließend.

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