Jede vierte Frau einmal von Gewalt betroffen
„Jede vierte Frau in Deutschland muss mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner erleben – und jede einzelne ist eine zu viel“. Anlässlich der Plenardebatte in dieser Woche zur Finanzierungssituation der Frauenhäuser verwies CSU-Familienpolitikerin MdB Gudrun Zollner auf die Bedeutung der Angebote zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen.
„Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen gehört nicht erst seit Köln zu den langfristigen Schwerpunkten der Bundesregierung“. MdB Gudrun Zollner, Mitglied im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwies in ihrer gestrigen Plenarrede auf das in Deutschland bereits vorhandene Hilfesystem für betroffene Frauen. „Wir haben beispielsweise seit mittlerweile drei Jahren das Hilfetelefon, bei dem sich jede Frau kostenlos, anonym und vertraulich Rat durch erfahrene Fachkräfte holen kann - in bis zu 15 verschiedenen Sprachen.“ In Bayern seien 2014 außerdem zwei Projekte gestartet worden, um besonders behinderten Frauen Hilfestellungen zukommen zu lassen.
Dies seien zum einen eine zentrale, barrierefreie Service-Homepage mit Informationsmaterial, Fortbildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notrufen zur Thematik 'Gewalt und Behinderung'.
Zum anderen würden Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausgebildet.
Frauenhäuser leisten Gudrun Zollner zufolge dabei seit 40 Jahren einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Betroffenen. Oftmals seien sie der letzte Zufluchtsort, um einem Leben aus Gewalt und Demütigungen zu entkommen. „Vor allem in der Flüchtlingskrise kommen auf die Frauenhäuser neue Herausforderungen zu“, so Zollner.
Für deren Finanzierung seien aber die Länder und Kommunen zuständig, betont die Bundestagsabgeordnete. Die ständigen Forderungen der Opposition, alles durch den Bund zu regeln, würden den betroffenen Frauen nicht helfen. Hier seien Länder und Kommunen in der Pflicht. „Es entspricht unserem föderalen Prinzip, in der unterschiedlichen Ausgestaltung vor Ort grundsätzlich eine Chance zu sehen“, unterstreicht Zollner. Damit würden Spielräume eröffnet, um den Bedürfnissen mit den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen.
„Darüber hinaus möchte ich die Bundesländer aufrufen, ihre Kommunen bei diesen wichtigen Aufgaben zu unterstützen und die Entlastungen, die sie durch den Bund erhalten, auch weiterzugeben“, so Gudrun Zollner abschließend. Angesichts des Haushaltsüberschusses der Länder im Jahr 2015 von 2,8 Milliarden Euro seien dort sicher auch Mittel vorhanden, um die Unterstützung der Frauenhäuser zu verbessern.