Erweiterter Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende sollen ihn unbedingt noch im August beantragen
MdB Gudrun Zollner bedauert langwieriges Prüfverfahren beim Bundespräsidenten – Kritik an Verzögerung durch die SPD

In den letzten Tagen und Wochen häufen sich bei der niederbayerischen CSU-Bundestagsabgeordneten Gudrun Zollner die Anfragen, wann denn endlich mit der Auszahlung des erweiterten Unterhaltsvorschusses zu rechnen ist. Ein für Alleinerziehende, darunter weit über 90 Prozent Frauen, wichtiges und dringend erwartetes Gesetz: 120.000 Kinder kämen dadurch neu in den Genuss des Vorschusses, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht, verspätet oder nur unvollständig bezahlt.
Aber: Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde vom Bundestag nicht einzeln, sondern in einem Paket im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Und dieses Gesamtpaket liegt nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor. Wie jedes Gesetz muss geprüft werden, ob es nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist.
Nur Antrag im August erlaubt Auszahlung rückwirkend zum 1. Juli
Gudrun Zollner, zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Familienausschuss für den erweiterten Unterhaltsvorschuss, bedauert, dass diese Prüfung immer noch andauert und der Bundespräsident das Gesetz immer noch nicht unterschrieben hat. „Leider konnte mir noch nicht einmal vom Familienministerium ein konkreter Zeitpunkt genannt werden, bis wann mit einer Ausfertigung zu rechnen ist“, so die Frauen- und Familienpolitikerin.
In jedem Fall, so Zollner, sollen Alleinerziehende, die von den Neuregelungen beim Unterhaltsvorschuss profitieren, noch im August einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss stellen. Die Unterhaltsvorschussstellen sind zur Annahme der Anträge verpflichtet. Bei Antragstellung noch im August kann der Unterhaltsvorschuss einen Monat rückwirkend – also auch für Juli – gezahlt werden. Die Bewilligung kann dann sofort erfolgen, wenn das Gesetzespaket in Kraft getreten ist.
Dringender Appell an den Bundespräsidenten
Gudrun Zollner appelliert eindringlich an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), die Prüfung trotz der parlamentarischen Sommerpause schnellstmöglich durchzuführen. „Zeit ist Geld. Und in diesem Fall ist es Geld, auf das die Alleinerziehenden dringend angewiesen sind“, macht Zollner deutlich. Sie weist zudem darauf hin, dass die Sozialdemokraten durchaus etwas wiedergutzumachen hätten: Das SPD-geführte Familienministerium habe im Herbst 2016 leider einen unvollständigen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erst auf Drängen der Unionsparteien zeitaufwändig habe nachgebessert werden müssen – unter anderem bei der gemeinsamen Finanzierung zwischen Bund und Ländern.