Endlich mehr Schutz für Frauen und Männer, die in der Prostitution arbeiten
Frauen und Männer, die in der Prostitution arbeiten, können durch das am Donnerstag beschlossene neue Prostitutionsschutzgesetz besser geschützt werden, darauf weist die niederbayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner hin, die als Mitglied im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an der Ausarbeitung beteiligt war. Durch eine persönliche Anmeldepflicht und regelmäßige Gesundheitsberatung werde nicht nur der Schutz vor allem junger Frauen verbessert, sondern auch Bordellbetreiber strenger kontrolliert und Auswüchse bekämpft, wie Flatrate-Partys oder entwürdigende Praktiken, so die Familienpolitikerin.
Das neue Gesetz beseitige endlich jene Missstände, die durch die rot-grüne Bundesregierung von 2002 eingetreten seien: Seit damals würden für die Prostitution keinerlei besondere Schutzvorschriften gelten. „In der Folge habe sich Deutschland den Ruf als „Bordell Europas" eingefangen. Die Folge: Ausbeutung, Menschenhandel, Zwang und Gewalt.
Damit soll nun Schluss sein: Künftig gibt es eine Anmeldepflicht für Prostituierte verbunden mit einer verpflichtenden Beratung. Dazu kommt eine Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber: Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, darf nicht einschlägig vorbestraft sein. Vor allem aber können die Behörden die Erlaubnis für ein Bordell entziehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ausbeutung von Prostituierten gefördert und die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten massiv beeinträchtigt wird.
„Frauen, die selbstbestimmt als Prostituierte arbeiten, sind die Ausnahme. In der Wirklichkeit haben wir es mit Frauen, oft aus Osteuropa zu tun, die mit falschen Versprechungen in die Prostitution gelockt oder sogar gezwungen wurden“, so die Bundestagsabgeordnete. Durch die höheren Schutzstandards erhalte die Würde der Menschen endlich wieder mehr Gewicht.