Abschließende Plenardebatte im Bundestag zur Frauenquote
In der heutigen Plenardebatte des Deutschen Bundestages wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet.
„Mit dem jetzigen Gesetz haben wir einen guten Mittelweg gefunden zwischen der Förderung von Frauen auf der einen Seite und wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite“, erklärt hierzu MdB Gudrun Zollner als zuständige Berichterstatterin der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag.
Mit dem Gesetz wird geregelt, dass Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eine Geschlechterquote von mindestens 30 % aufweisen müssen. Außerdem werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, sich verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden obersten Führungsebenen zu setzen. Daneben werden die gesetzlichen Regelungen für die Bundesverwaltung novelliert, die im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widerspiegeln.
In den Verhandlungen der letzten Wochen seien dabei noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen worden, so Zollner. Insbesondere habe man die deutliche Kritik der Experten, die in der öffentlichen Bundestagsanhörung am Bundesgleichstellungsgesetz zum Ausdruck gebracht worden sei, sehr ernst genommen. „Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass es nicht um die Herstellung von Geschlechterparität geht, sondern um die Herstellung von Chancengleichheit.“ Damit sei auch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sichergestellt.
„Auch für die Unternehmen konnten wir noch Punkte durchsetzen, die für uns aus Unionssicht wichtig waren“, betont Gudrun Zollner.
So sei erreicht worden, dass die Frist für mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen für die Festsetzung ihrer ersten Zielgrößen bis zum 30.9.2015 um drei Monate verlängert wurde. Außerdem müssten die Unternehmen nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst festgesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten. „Es gibt somit keine Zwischenberichterstattung. Diese Klarstellung reduziert den Bürokratieaufwand für Unternehmen erheblich“, hebt Gudrun Zollner hervor. Außerdem sei klargestellt worden, dass die Unternehmen bei den selbst festzulegenden Zielgrößen in ihrer Gestaltung einen sehr großen Spielraum haben.
„Insgesamt haben wir einen sachgerechten und praxistauglichen Kompromiss erreicht“, so die Abgeordnete. Das jetzige Gesetz sei ein Türöffner für Frauen. „Jetzt liegt es an den neu zu wählenden weiblichen Führungskräften, dass diese die Unternehmensstrukturen und Arbeitszeitmodelle so ändern, dass die Familienplanung und die Karriereplanung für Frauen in Einklang zu bringen sind“, betont Gudrun Zollner abschließend.